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Begriffserklärung - Glossar von A bis Z

Fahrdraht

Der Begriff Fahrdraht wird synonym verwendet zu dem Begriff Oberleitung. Er sorgt dafür, dass das Triebfahrzeug durch das Schleifen an den Schleifleisten ausreichend mit Strom versorgt wird. Er kann verschiedene Durchmesser sowie Formen aufweisen. Dies ist abhängig von der zu übertragenden Stromstärke, der Spannweite zwischen den Masten oder auch davon, ob der Fahrdraht als Einzeldraht verwendet wird oder nicht.

In der Regel werden zusätzliche Tragseile verwendet (Kettenwerk). Fahrdrähte bestehen im Normalfall aus Kupfer, sind aber oftmals durch ein Stahlseil im Inneren verstärkt. Die Höhe für den Fahrdraht muss in Deutschland mindestens 4,95 Meter und darf maximal 6,50 Meter über der Schienenoberkante betragen. Die Regelhöhe beträgt 5,35 Meter, wobei ein Abstand von 30 cm zu nicht spannungsführenden Teilen gewährleistet sein muss. Fahrdrähte können Stromstärken bis zu 1400 Ampere übertragen.

Siehe auch Oberleitung.